Gewerbesteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. GrundlagenDie GewSt ist eine Gemeindesteuer.Steuergegenstand ist der einzelne Gewerbebetrieb im Inland. Eine Zusammenlegung von zwei Betrieben ist nur möglich, wenn eine wirtschaftliche Einheit besteht. Zu unterscheiden sind zwei Arten des Gewerbebetriebs: Reisegewerbe: Stehendes
Gewerbe: Merkmale des Gewerbebetriebs: Selbständigkeit Gewinnerzielungsabsicht Nachhaltigkeit Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr
Gewerbeertragsteuer
(GESt):
Die Summe der Steuermeßbeträge wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinden bewertet und ergibt die Gewerbesteuer. Besteuert wird somit die Wirtschaftskraft des Gewerbes!! 2. Steuermeßbetrag nach dem Gewerbeertrag2.1. Schema der Ermittlung
+ Hinzurechnungen = Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen - Kürzungen - Gewerbeverlust = Gewerbeertrag - Freibetrag = verbleibender Gewerbeertrag X Steuermeßzahl = Steuermeßbetrag nach dem Gewerbeertrag Erklärung der einzelnen Posten 1) Hinzurechnungen: Hälfte der Entgelte für
Dauerschulden: Renten und dauernde
Lasten: Gewinnanteile des stillen
Gesellschafters: Hälfte bestimmter Miet- und
Pachtaufwendungen Anteile am Verlust von Personengesellschaften Kürzungen Grundbesitzkürzungen: Gewinnanteile an Personengesellschaften Hälfte der Miet- und Pachterträge (bei MuP für Betriebe > 250000 DM/J Spenden (wie bei der ESt) Steuermeßzahlen:Einzelunternehmen und Personengesellschaften:
1% für die ersten 24000 DM Steuermeßzahl= 240 5 % des Betrages ist auch die einheitliche Steuermeßzahl der Kapitalgesellschaften.
GewerbesteuerberechnungDie Gewerbesteuer errechnet sich aus Gewerbeertrag x Steuermeßzahl x Hebesatz (der Gemeinde). Da zum Glück die Gewerbesteuer selbst nicht besteuert wird (anders als bei der Einkommensteuer) ist die Berechnung etwas schwierig, da man die Gewerbesteuer aus dem Gewerbeertrag herausrechnen muß. Dies erfolgt nach der Formel Gewerbesteuer = Gewerbeertrag - (Gewerbeertrag / 1 + Steuermeßzahl x Hebesatz )
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