Das Ergebnis wird in einem eigenen Fenster angezeigt (auch zum Ausdrucken). Zur Probe sollte man den Taschenrechner aufrufen und den ausgegebenen abgerundeten Gewerbeertrag (durch 100 ohne Rest teilbar, entspr. § 11 GewStrG) mit 5% und dem jeweiligen Hebesatz multiplizieren. Hinweis: Durch die Rechensystematik kann der nach Abzug der Gewerbesteuer sich ergebende Gewerbeertrag abgerundet schon eine Steuerstufe höher liegen als der zur Berechnung der Gewerbesteuer zugrunde gelegte. In diesen Fällen erhöht das Programm dann die Gewerbesteuerrückstellung (mit Hinweis) so, daß der (der KSt unterliegende) Gewerbeertrag abgerundet noch nicht die nächste Steuerstufe erreicht.
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