Online Gewerbesteuer berechnen. Berechnung der Gewerbesteuer-Rückstellung (Gewerbesteuerrückstellung). Wie berechnet man die Rückstellung der Gewerbesteuer? Berechnungsprogramm zur Berechnung der Gewerbesteuer und Gewerbesteuer-Rückstellung (Gewerbesteuerrückstellung) von 2002-2007. Bei der Berechnung wird in einem Fenster die Berechnung der Gewerbesteuer aus dem vorläufigen Gewerbeertrag aufgezeigt.
Berechnung der Gewerbesteuer
(-rückstellung) einer Personengesellschaft (2002-2007)
Die Steuermesszahl beträgt:
bis 24.500 EURO = 0,
für weitere 12.000 EURO = 1%,
für weitere 12.000 EURO = 2%,
für weitere 12.000 EURO = 3%,
für weitere 12.000 EURO = 4%,
darüber 5 %
vorl. Gewerbeertrag (Negativbetrag mit Minusvorzeichen)
Das Ergebnis wird in einem eigenen Fenster angezeigt. In einem weiteren Fenster werden die Rechenschritte zur Überprüfung des errechneten Steuermeßbetrages angezeigt (Achtung! Deshalb Popups zulassen). Beide Fenster lassen sich ausdrucken bzw. auch abspeichern. Zum Nachrechnen kann man zusätzlich den Taschenrechner aufrufen.
Hinweis: Durch die Rechensystematik kann der nach Abzug der Gewerbesteuer sich ergebende Gewerbeertrag abgerundet schon eine Steuerstufe höher liegen als der zur Berechnung der Gewerbesteuer zugrunde gelegte. In diesen Fällen erhöht das Programm dann die Gewerbesteuerrückstellung (mit Hinweis) so, daß der Gewerbeertrag abgerundet noch nicht die nächste Steuerstufe (nächsten vollen 100 Euro) erreicht.
Entsprechend § 35 wird ab 2001 die gezahlte Gewerbesteuer folgendermaßen mit dem Gewinn verrechnet: die Einkommensteuer für Einkünfte aus Gewerbebetrieben ermäßigt sich um das 1,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrages.
Wolfgang† & Johannes Parmentier, 60320 Frankfurt am Main