Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2016 nach dem SGB III
mit EXCEL

 

Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach dem Sozialgesetzbuch III veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neben der Tabelle Bruttolohn/pauschaliertes Nettoentgelt im Anhang einen Programmablaufplan (PAP). Die neue Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2016 (SGB3EntGV 2016) ist am 17.12.2015 veröffentlicht worden und ist ab 1.1.2016 verbindlich.

Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes in 2016 wurden die KUG-Berechnungsprogramme von 2015 (Berechnung der Lohnsteuer) für 2016 entsprechend an den geänderten Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer 2016 des BMF vom 11.11.2015 angepasst.

Das kleine JavaScript-Programm zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2016 ist zu finden unter

           kug_rechner16.htm.

Das gleiche Programm angepasst an die Berechnung des Kurzarbeitergeldes von Geringverdienern (bis 325 €) ohne eigenen Sozialversicherungsbeitrag (Azubis) ist zu finden unter

           kug_rechner16_ohne.htm.

Das EXCEL-Programm mit Zellfunktionen zur Berechnung der Leistungssätze für 2016 ist aufzurufen unter

kurzarbeitergeld2016.xls. Das Programm zeigt die errechnete Lohnsteuer, den entsprechenden Solidaritätszu-schlag und 21% des Bruttolohns (als Sozialversicherungsanteil) an. Die Summe dieser Teilbeträge vom Bruttolohn abgezogen ergibt das pauschalierte Nettoentgeld und mit 60% (für Kindelose) bzw. 67% (bei Berücksichtigung mindestens eines Kindes) multipliziert zeigt das Programm den rechnerischen Leistunsgsatz des eingegeben Bruttolohns an. Aus dem rechnerischen Leistugssatzes des Soll- und des Istentgeltes errechnet das Programm schließlich das daraus resultierende Kurzarbeitergeld. Dieses Programm läßt sich auch in OpenOffice laden.

Das EXCEL-Programm mit Makro zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes, das mit zwei Beispielen aufgerufen werden kann, ist zu finden unter

 kugmakro2016.xls,

Das entsprechende OpenOffice Makro

Die mit dem EXCEL-Makro 2016 erstellte Tabelle der rechnerischen Leistungssätze zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte ist aufzurufen unter

 Tabelle der rechnerischen Leistungssätze 2016Die Arbeitsmappe ist so gestaltet, dass sie der offiziellen Tabelle entspricht, wie sie die Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr veröffentlicht.

Für Freunde von SVERWEIS ist diese Tabelle der rechnerischen Leistungssätze für den gesamten Bereich auf einem Tabellenblatt erstellt und aufzurufen unter KUG_ZellTabelle16.xls.

Das EXCEL-Makro 2016 wurde auch für ein Programm zum Erstellen einer

 Tabelle der pauschalierten Nettoentgelte 2016 genutz, um z.B. auch die Richtigkeit der Makro-Berechnung durch Vergleich der Tabelle mit der Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2016 überprüfen zu können.

Einbindung des EXCEL-Makro kugberech2016 in eine eigene Arbeitsmappe

Zur Einbindung des Makro in die eigene Arbeitsmappe Datei KUG_Tabelle.xls starten und Makro kugberech2016 in der VBA-Projekt-5bene (mit ALT-F11) mit Datei_Datei exportieren.. in einen ausgewählten Ordner (als kugberech2016.bas) exportieren und abspeichern. KUG_Tabelle2016.xls schließen. Die eigene Arbeitsmappe öffnen und in der VBA-Projekt-Ebene Makro mit Datei_Datei importieren... in die eigene Arbeitsmappe laden. Mit der Zellfunktion '=NetEnt(Zelle mit Bruttolohn, Zelle mit Steuerklasse,Leistungssatz)' - in dieser Reihenfolge - müssen die notwendigen Werte an das Makro übergeben werden. Ergebnis wird dann in die Zelle mit dieser Zellfunktion geschrieben.

Angepasst an 2016 wurde auch das Programm zur Ermittlung der Nettoentgeltes bei normalem Lohn neben Kurzarbeitergeld (oder anderen steuerfreien Bezügen mit Progressionsvorbehalt) in EXCEL. Aufzurufen unter

 lohnsteuer2016_mit_PROG.xls. Dabei wird das Nettogehalt des regulären Lohns neben einem Kurzarbeiterlohn (oder anderen steuerfreien Bezügen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) errechnet. Damit läßt sich die Höhe der zusätzlichen Steuer für ein Jahr mit normalem Lohn neben Kurzarbeit berechnen.

Zur Berechnung des zusätzlichen Arbeitgeberanteils der Sozialverversicherung (80% der Differenz des Bruttolohns vor zu dem während der Kurzarbeit) wurde ein kleines EXCEL-Programm mit Zellfunktionen erstellt. Aufzurufen unter soz_kug_2016.xls.

 

KUG-Berechnungstools für 2009 bis 2015 sind weiterhin aufrufbar:
KUG-Berechnung bis 2010,
KUG-Berechnung 2011,
KUG-Berechnung 2012,
KUG-Berechnung 2013,
KUG-Berechnung 2014,
KUG-Berechnung 2015

 

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