Das Lohnsteuerberechnungs-Programm für 2009 in PHP (lohn09.php - als Textdatei herunterladbar), ist durch Anpassung des JavaScript-Programms (lohnst_pap2009.js) erstellt worden und ist FreeWare. Es folgt genau der Berechnung des PAP (Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer 2009), mit gleichen Funktions- und Parameterbezeichnungen. Zusätzlich aufgenommen: schon abgerechnete Einmalbezüge (bei mehreren Einmalbezügen/Jahr notwendig). Um es zu nutzen, muß es auf einen PHP-fähigen Server hochgeladen werden und aus einer HTML-Datei mit dem Ausdruck <FORM action=lohn09.php method=\"post\"\> (was vor den Eingabefeldern stehen muss) und zum Schluss <INPUT type=\"submit\" value=\"Lohnsteuer berechnen\"> \</FORM> aktiviert werden, wodurch auch die Eingabeparameter erfasst und an das PHP-Programm mit der HTTP-POST-Methode als assoziatives Array übergeben werden. Mit dem Ausdruck $_POST werden die Eingabeparameter vom PHP-Programm dann wieder ausgelesen und verarbeitet. Um bei Monatsbezügen auch Einmalzahlungen und Vergütungen mehrjähriger Tätigkeit berücksichtigen zu können, wurde das PAP-Programm um die Jahreshochrechnungsfunktion jahranteil() ergänzt. Ebenso war eine Ergänzung des PAP notwendig, um beim Frei- und Hinzurechnungsbetrag die Jahreswerte der Lohnsteuerkarte eingeben zu können. Obwohl der Höchstfreibetrag bei Versorgungsbezügen (2005: 3000 Euro) schon bei 625 Euro/Monat erreicht ist (bei Erstbezug in 2005 und früher), werden zur Ermittlung des Versorgungsfreibetrages nach PAP bis zu 7 zuätzliche Parameter berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Versorgungsbezügen kann man gegebenfalls auch weglassen.
Neu: Bei ausschließlichem Versorgungsbezug wird automatisch Tabelle B gewählt und der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die Versorgungsbezüge angegeben incl. der für eine etvl. Kapitalauszahlung. Sterbegeld ist dagegen Kranken- und Pflegeversicherungsfrei (entsprechend auswählen).
Vom Bundesland in dem man arbeitet, hängt der Pflegeversicherungssatz (Sachsen) und die Bemessungsgrenze der Renten-(und Arbeitslosen)versicherung ab. Der Pflegeversicherungsbeitragssatz beträgt 1,95% in 2009. Bei der privaten Krankenversicherung trägt der Arbeitgeber bis zur Bemessungsgrenze (2009: 44.100 €) auch die Hälfte des Beitrages (Kranken- + Pflegeversicherung). In Sachsen entsprechend weniger. Der über der Bemessungsgrenze liegende Betrag muss vom Arbeitnehmer getragen werden.
Vom Wohnort hängt der Kirchensteuersatz ab. In Baden-Württemberg und Bayern beträgt er 8% in allen übrigen Bundesländern 9%.
Vom Arbeitgeber zu tragen sind die Umlagen U1 (Versicherung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und U2 (Mutterschaft) unabhängig, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat Krankenversichert ist. Die Umlagen werden aber nur vom laufenden Lohn (ohne Einmalzahlungen) berechnet. Die Ausgabe der Werte ist auf das Wesentliche beschränkt. Die zur Testung hilfreichen Internen Werte (Erklärung dazu siehe PAP) werden in der Statuszeile angezeigt (kann man dann unterdrücken). Das alte Programm von 2008 ist als php_lohn08.zip herunterladbar. schliessen |