Das Programm lohntab.htm mit dem JavaScript lohn09.js wurden in PHP-Programmiersprache umgesetzt und auf dem Server abgelegt. Dadurch sind die erzeugten Tabellen direkt ausdruck- und speicherbar - und auch der Google-Browser schafft's damit.
Wie das JavaScript erlaubt das Programm die Erstellung von Tages- Wochen-, Monats- und Jahreslohnsteuer- (als allgemeine oder besondere) -Tabellen und zwar von einer bis zu allen 6 Steuerklassen und mit Berücksichtigung von bis zu 8 (von 0.5 bis 4.0) Kinderfreibeträgen. Alles Gewünschte anklicken.
Die Anzahl der ausgewählten Kinderfreibeträge bestimmen Spaltenanzahl. Ohne kann die Tabellen bis 3-spaltig, bei einem noch 2-spaltig und bei mehreren ausgewählten Kinderfreibeträgen nur einspaltig (auf einem DIN A4 Bogen) dargestellt werden. Bei der Wahl aller 8 möglichen Kinderfreibeträge muß man gegenbenenfalls den Drucker auf Quer stellen (und die Zeilenzahl deutlich verringern - siehe unten), um die ganze Tabellenbreite zu erfassen.
Tabellenschritte: Nach § 52 EStG Abs. 59c wird ab 2004 zur Erstellung der offiziellen Lohnsteuertabellen die Jahreslohnsteuer jeweils aus dem höchsten Wert eines 36 Euro-Tabellenschrittes ermittelt. Programm lässt aber auch Eingabe anderer Tabellenschritte zu. Da die Tabellenschritte sich auf die Jahreslohnsteuertabellen bezieht, muß man für die Monatstabelle den 12fachen Wert des gewünschten Tabellenschrittes eingeben (Beispiel: Tabellenschritt 100 Euro, Eingabe 1.200 Euro). Errechnete Steuern sind dann aber nur für den vorgegebenen Lohn gültig (Einzelwertberechnung) nicht für den Bereich (bis zum nächsten Lohnwert). Deshalb dann auch die Angabe\"für Euro\" (statt \"ab Euro\").
Zum Einstellen der richtigen Zeilenzahl auf Datei_Druckvorschau gehen und Zeilenzahl solange verändern, bis Überschriften richtig sitzten. Nach jeder Änderung Tabelle jeweils neu erstellen. Am Besten mit ca. 3-4 Seiten langer Tabelle (1spaltig) richtige Zeilenzahl ausprobieren (Zeitersparnis!). Die Zahl der ausgewählten Steuerklassen kann (abhängig vom Browser) Zeilenzahl beeinflussen.
Die erstellten Seiten lassen sich abspeichern (als HTML-Datei). Änderungen kann man mit MS EXCEL durchführen (am Besten einspaltige Tabellen). Dazu HTML-Datei in EXCEL laden (HTML-Dateityp ausgewählt) und nach Änderung wieder abspeichern (dann auch als .xls, .txt usw.) Tabellen sollten dabei nicht zu groß sein.
Steuerklasse II: Kinderfreibetrag zwingend erforderlich (deshalb keine SolZ- und KiSt-Berechnung bei Kinderfreibetrag 0.0).
Änderungen 2009: Rentenbeitrag zu 18% berücksichtigt bis 64.800 € (Bemessungsgrenze), 3.012/6.024 € Kinderfreibetrag |