Entsprechend dem Programmablaufplan zum Erstellen von Lohnsteuertabellen für 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 sieht das Programm folgende Möglichkeiten vor:
- Erstellen der Allgemeinen Lohnsteuertabelle 2010 bis 2014
- mit Berücksichtigung der Renteversicherungsgrenze West und dem allgemeinen Pflegeversicherungssatz (Lohnsteuertabelle Teil West)
- mit Berücksichtigung der Renteversicherungsgrenze Ost und dem allgemeinen Pflegeversicherungssatz (Lohnsteuertabelle Teil Ost)
- mit Berücksichtigung der Renteversicherungsgrenze Ost und dem speziellen Pflegeversicherungssatz für Sachsen (Lohnsteuertabelle für Sachsen)
- Erstellen der Besonderen Lohnsteuertabelle 2010 bis 2014
- mit Berücksichtigung des allgemeinen Pflegeversicherungssatzes (Besondere Lohnsteuertabelle)
- mit Berücksichtigung des speziellen Pflegeversicherungssatzes von Sachsen (Besondere Lohnsteuertabelle Sachsen)
- Erstellen der aufgeführten Allgemeinen und Besonderen Lohnsteuertabellen für privat Krankenversicherte ohne Nachweis. Private Krankenversicherung wird in diesem Fall bei der Vorsorgepauschale mit 12% des Bruttolohns berücksichtigt max. aber nur mit 1.900/3.000 € (bei StKl VI immer, da private Krankenversicherung bei StKl VI nicht berücksichtigt wird).
- Angabe des Kranken- und Pflegeversicherungs-Beitrags (BVSP) und des Arbeitgeberzuschusses (TAGZ), die beim gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten gegeben sind für die Nebenrechnung bei Privatversicherten (s. unten).
Diese Tabellenvielfalt ist notwendig (ob auch noch sinnvoll?), weil ab 2010 die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung neben der möglichen Privatversicherung und den bei der Pflegeversicherung unterschiedlichen Beitragssätzen (Sachsen) berücksichtigt werden muß. Ebenso die bis 2009 nicht berücksichtige Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze Ost.
Um die (unterschiedlichen) Beiträge von privat Krankenversicherten berücksichtigen zu können, schreibt das PAP 2010 bzw 2011 vor, dass der bei gesetzlich Versicherten in der Berechnung der Vorsorgepauschale berücksichtigte Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (BVSP) und der evtl. Arbeitgeberzuschuss dazu (TAGZ) in den Tabellen mit anzugeben ist. Dazu wird dann für privat Krankenversicherte folgende Nebenrechnung vorgeschrieben:
Den beim Bruttolohn in der Tabelle angegebene BVSP- und (soweit Arbeitgeberzuschuss gewährt) TAGZ-Betrag zunächst vom Krankenkassenbeitrag des Privatversicherten abziehen und den verbleibenden Betrag vom Bruttolohn. Von dem so geminderten Bruttolohn in der Tabelle die abzuführenden Steuern ablesen..
Besonderheiten des Programms: Um die Tabellen möglichst allgemein zu halten,
- wird zwischen Lohnsteuertabelle Ost und West erst ab der Bemessungsgrenze (bei Jahreslohntabellen) unterschieden.
- obwohl eigentlich nur bei der Besonderen Lohnsteuertabelle sinnvoll, werden die Beträge von BVSP und TAGZ auch bei der Allgemeinen Tabelle auch für die Löhne angegeben, die unter der Krankenversicherungspflichtgrenze liegen, eine private Krankenversicherung also garnicht möglich ist. Der PAP sieht dies aber so vor. Soweit sich nach StKl III ein anderer BVSP-Betrag ergibt, wird dieser gesondert angezeigt.
- werden die ab Jahres-Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (2010: 45.000 €,2011: 44.550 €, 2012: 45.900 €, 2013: 47.250, 2014: 48.600 €) (dann konstanten) Beträge von BSPV und TAGZ nur noch in der Titelzeile angegeben.
- wird bei den Tabellen für privat Krankenversicherte, die den Krankenkassenbeitrag nicht nachweisen, kein BSPV und TAGZ-Betrag angegeben.
Das Programm zum Erstellen von Lohnsteuertabellen 2010-2014 in PHP-Programmiersprache ist auf dem Server abgelegt. Dadurch sind die erzeugten Tabellen direkt ausdruck- und speicherbar - und auch der Google-Browser schafft's damit. Es erlaubt die Erstellung von Tages- Wochen-, Monats- und Jahreslohnsteuer-Tabellen und zwar von einer bis zu allen 6 Steuerklassen und mit Berücksichtigung von bis zu 8 (von 0.5 bis 4.0) Kinderfreibeträgen. Entsprechend der Auswahl (allgemeine Tabelle für Ost oder West bzw. besondere Tabelle) sowie gesondert für Sachsen (allgemeine Ost oder besondere auswählen) werden die Tabellen erstellt, wobei erst ab RV-Bemessungsgrenze Ost, d.h. (z.B. 2010: 55.800 €, 2011/12: 57.600 €)/Jahr die Bezeichnung Teil West bzw. Teil Ost (entsprechend der gewählten Tabelle) in der Tabellenüberschrift erscheint. Für die hellen Sachsen werden gesonderte Tabellen erstellt. Bei Auswahl "privat krankenversichert, ohne Nachweis" werden die Werte für BVPS und TAGZ nicht angezeigt. Alles Gewünschte anklicken.
Die Anzahl der ausgewählten Kinderfreibeträge bestimmen Spaltenanzahl. Ohne kann die Tabellen bis 3-spaltig, bei einem noch 2-spaltig und bei mehreren ausgewählten Kinderfreibeträgen nur einspaltig (auf einem DIN A4 Bogen) dargestellt werden. Bei der Wahl aller 8 möglichen Kinderfreibeträge muß man gegenbenenfalls den Drucker auf Quer stellen (und die Zeilenzahl deutlich verringern - siehe unten), um die ganze Tabellenbreite zu erfassen.
Tabellenschritte: Nach § 52 EStG Abs. 59c wird ab 2004 zur Erstellung der offiziellen Lohnsteuertabellen die Jahreslohnsteuer jeweils aus dem höchsten Wert eines 36 Euro-Tabellenschrittes ermittelt. Programm lässt aber auch Eingabe anderer Tabellenschritte zu. Da die Tabellenschritte sich auf die Jahreslohnsteuertabellen bezieht, muß man für die Monatstabelle den 12fachen Wert des gewünschten Tabellenschrittes eingeben (Beispiel: Tabellenschritt 100 Euro, Eingabe 1.200 Euro). Errechnete Steuern sind dann aber nur für den vorgegebenen Lohn gültig (Einzelwertberechnung) nicht für den Bereich (bis zum nächsten Lohnwert). Deshalb dann auch die Angabe "für Euro" (statt "ab Euro").
Zum Einstellen der richtigen Zeilenzahl auf Datei_Druckvorschau gehen und Zeilenzahl solange verändern, bis Überschriften richtig sitzten. Nach jeder Änderung Tabelle jeweils neu erstellen. Am Besten mit ca. 3-4 Seiten langer Tabelle (1spaltig) richtige Zeilenzahl ausprobieren (Zeitersparnis!). Die Zahl der ausgewählten Steuerklassen kann (abhängig vom Browser) Zeilenzahl beeinflussen.
Die erstellten Seiten lassen sich abspeichern (als HTML-Datei). Änderungen kann man mit MS EXCEL durchführen (am Besten einspaltige Tabellen). Dazu HTML-Datei in EXCEL laden (HTML-Dateityp ausgewählt) und nach Änderung wieder abspeichern (dann auch als .xls, .txt usw.) Tabellen sollten dabei nicht zu groß sein.
Steuerklasse II: Kinderfreibetrag zwingend erforderlich (deshalb keine SolZ- und KiSt-Berechnung bei Kinderfreibetrag 0.0).
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