Mit einer Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) können rentenversicherungspflichtige Angestellte 2016 bis zu 4% der Rentenbemessungsrenze (74.400 €), d.h. 2976 € (248 €/Monat) steuer- und auch sozialversicherungsfrei in ihre Altersvorsorge anlegen. Als Ersatz für den Wegfall der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a.F. können zusätzlich zu diesem Höchstbetrag weitere 1.800 EUR pro Kalenderjahr steuerfrei eingezahlt werden (sofern § 40b EStG a.F. nicht weiter genutzt wird). Dieser Aufstockungsbetrag ist ein Festbetrag und ist grundsätzlich sozialabgabenpflichtig. Dieses Programm berücksichtigt beides. Vergleichsrechner, Entgeltumwandlung.