Programm vom: 30.3.2013  

Berechnung von Kurzarbeitergeld 2013
für Geringerverdiener ohne eigene SV-Beiträge
(Azubis)

 

Steuerklasse
Kind(er)
Verdienstgrenze: 325 Euro
 
zustehendes monatliches
Bruttoarbeits(soll)entgelt
entspricht pauschaliertem Nettoentgelt
erhaltenes monatliches
Bruttoarbeits(ist)entgelt
entspricht pauschaliertem Nettoentgelt
Differenz
x   67 % = Kurzarbeitergeld (KUG)
 
   

Programm berücksichtigt den geänderten PAP 2013 vom 20.2.2013.

Weitere Rechner und Informationen unter
Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2013.