Programm vom: 15.01.2015  

Berechnung von Kurzarbeitergeld 2015
bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

 

Steuerklasse
Kind(er)
wohnhaft in
 
zustehendes monatliches
Bruttoarbeits(soll)entgelt
entspricht pauschaliertem Nettoentgelt
erhaltenes monatliches
Bruttoarbeits(ist)entgelt
entspricht pauschaliertem Nettoentgelt
Differenz
x   67 % = Kurzarbeitergeld (KUG)
 
   

Programm berücksichtigt den PAP 2015 vom 26.11.2014.

Weitere Rechner und Informationen unter
Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2015.