Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2010 nach dem SGB III
mit EXCEL/OpenOffice-Makro

oder mit JavaScript-Programm (kug_rechner10.htm) für 2010  


Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach dem Sozialgesetzbuch III veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich einen Programmablaufplan (PAP). Der Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2010) ist zu finden unter PAP-KUG-2009.pdf. Der PAP sieht vor, dass zuerst vom Bruttolohn der nächste durch 20 ohne Rest teilbaren Wert ermittelt wird. Von diesem so gerundeten monatlichen Bruttoarbeitsentgelt (GLOHN) wird die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet sowie die 21% Sozialversicherungspauschale. Die Summe dieser Werte wird dann vom GLOHN abgezogen. 67% (im Falle dass der Kurzarbeiter mindestens ein Kind hat) bzw. 60% (in allen anderen Fällen) des verbleibenden Betrags ist der sogenannter rechnerische Leistungssatz.

Um die Höhe des Kurzarbeitergeldes zu ermittel, wird dann der rechnerische Leistungssatz sowohl vom (zustehenden) normalen monatlichen (Soll)Bruttogehalt als auch vom gezahlten monatlichen (Ist)Bruttogehalt (in der Kurzarbeitszeit) nach PAP berechnet. Die Differenz beider Leistungssätze ist das zustehende Kurzarbeitergeld.

 Kürzung des Kurzarbeitergeldes bei Nebenjob:
Entscheidend ist, wann der Nebenjob angetreten wurde: War dies erst nach Beginn der Kurzarbeit der Fall, so rechnet die Arbeitsagentur den (Brutto)Zuverdienst zum Bruttolohn während der Kurzarbeit und daraus den rechnerischen Leistungssatz. Nähere Informationen dazu findet man bei www.rausch-steuerberater.de (Nr. 7, auch sonst nützliche Hinweise!). Wurde der Nebenjob schon vor der Kurzarbeit aufgenommen, werden die Einkünfte daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Höhe des Zuverdienstes ist übrigens nicht begrenzt.

Weitere Informationen zur Berechnung von Kurzarbeitergeld findet man unter Berechnung von KUG (auf der Seite 383 bzw. Seite 10 der pdf-Datei) sowie unter http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld.html. Ein Kurzinformation unter Kurzarbeitergeld. Allgemeine Informationen zum Kurzarbeitergeld in Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld oder auch bei der HWK, Hannover das Merkblatt zur Kurzarbeit. Wer nach der   Kurzarbeit arbeitslos  wird, findet dazu Informationen unter Arbeitslosengeld nach Kurzarbeit.

Zur Berechnung der Leistungssätze und daraus des Kurzarbeitergeldes wurde das Makro zur Berechnung der Lohnsteuer für 2010 lohnst10.xls um die notwendigen Berechnungsschritte ergänzt (bzw. auch für diese Berechnung nicht notwendiges entfernt). Dieses Programm, zu finden unter

 kugmakro2010.xls (78 kB), errechnet nach Eingabe des eigentlich zustehenden (Soll)Monatsbruttolohns und des auf Grund der Kurzarbeit nur erhaltenen (Ist)Bruttomonatslohns aus der Differenz das zustehende Kurzarbeitergeld.

Das entsprechende Makro für OpenOffice ist aufzurufen mit

Das integrierte Makro 'kugberech2010' kann auch für eigene Programme genutzt werden. Da zur Berechnung des Leistungssatzes nur die Angaben Bruttolohn, Steuerklasse Fall mit/ohne Kind und gegebenfalls Ost- oder West-Deutschland (RV-Bemessunsggrenze ist Höchstbetrag) notwendig sind, kann man das Makro auch so anpassen, dass man ihm diese 3 (4) Werte im Funktionsaufruf übergibt.

Um dies in einem Beispiel zu verdeutlichen, wurde mit dem EXCEL-Makro eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte erstellt. Zu finden unter

 KUG_Tabelle2010.xlsDie Arbeitsmappe ist so gestaltet, dass sie der offiziellen Tabelle entspricht, wie sie die Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr veröffentlicht. Die für 2010 ist zu finden unter V-Kug-Berechnung-2010.pdf.

Die entsprechende Tabelle mit OpenOffice-Makro erstellt ist aufzurufen unter

Für SVERWEIS-Freunde ist diese Tabelle in EXCEL umgesetzt (mit kugberech2010-Makro) unter

 KUG_ZellTabelle10.xls zu finden. Das zum Erstellen dieser Tabelle genutzte Makro unter KUG_ZellTabelle10_erstellen.xls

Einbindung des Makro kugberech2010 in eine eigene Arbeitsmappe

Zur Einbindung des Makro in die eigene Arbeitsmappe Datei KUG_Tabelle.xls starten und Makro kugberech2010 in der VBA-Projekt-Ebene (mit ALT-F11) mit Datei_Datei exportieren.. in einen ausgewählten Ordner (als kugberech2010.bas) exportieren und abspeichern. KUG_Tabelle2010.xls schließen. Die eigene Arbeitsmappe öffnen und in der VBA-Projekt-Ebene Makro mit Datei_Datei importieren... in die eigene Arbeitsmappe laden. Mit der Zellfunktion '=NetEnt(Zelle mit Bruttolohn, Zelle mit Steuerklasse,Leistungssatz)' - in dieser Reihenfolge - müssen die notwendigen Werte an das Makro übergeben werden. Ergebnis wird dann in die Zelle mit dieser Zellfunktion geschrieben.

Da manche das beim Start von EXCEL-Programmen mit Makros eingeblendete Fenster "kann Viren enthalten" fürchten oder auch lieber mit Zellfunktionen eigene Berechnungsprogramme realisieren, wurde die Berechnung der Leistungssätze für 2010 auch mit Zellfunktionsberechnung erstellt. Zu finden unter

kurzarbeitergeld2010.xls.

Einen Rechner auf Grundlage dieses Programms, den C. Lindemann auch für 2010 wieder dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt hat, errechnet die Differenz aus dem bisherigen Soll-Nettolohn zu dem durch Kurzarbeit reduzierten Ist-Nettolohn + Kurzarbeitergeld (mit Zellfunktionen). Aufzurufen unter

KUG+Nettolohn_2010.xls (86 kB), Der entsprechene Rechner für 2009 KUG+Nettolohn_2009.xls ist auch noch aufrufbar.

Wichtig zu wissen ist übrigens, dass Kurzarbeitergeld dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt. Es ist zwar steuerfrei, wird aber zur Berechnung des Steuersatzes des steuerpflichtigen Einkommens mit herangezogen. Um sein wirkliches Nettogehalt zu ermitteln, dient das JavaScript-Programm lohnst.htm. Dort kann man (nur auf Jahresbasis) sein erhaltenes Bruttogehalt (Summe aller Lohnbezüge eines Jahres) sowie die Summe des Kurzarbeitergeldes (als Zahlungen mit Progressionsvorbehalt) eingeben. Der errechnete Jahresnettolohn plus dem Kurzarbeitergeld ist das, was man wirklich bekommt.

Neu erstellt wurde ein Programm zur Ermittlung der Nettoentgelteinbuße durch Kurzarbeit mit Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts in JavaScript. Aufzurufen unter

 kug_nettodifferenz.htm. Dabei wird das Nettogehalt des regulären Lohns und des Kurzarbeitslohns, die rechnerischen Leistungssätze der beiden (pauschalierten) Löhne und aus der Differenz das Kurzarbeitergeld errechnet. Schließlich (auf Jahresbasis) wie der Progressionsvorbehalt die Nettoentgelteinbuße erhöht. Damit läßt sich auch die Höhe der Steuernachzahlung durch Kurzarbeit online berechnen.
 

Zur Berechnung des zusätzlichen Arbeitgeberanteils der Sozialverversicherung (80% der Differenz des Bruttolohns vor zu dem während der Kurzarbeit) wurde ein kleines EXCEL-Programm mit Zellfunktionen erstellt. Aufzurufen unter soz_kug.xls (21 kB).

 

KUG-Berechnungstools für 2009 sind weiterhin aufrufbar:
in JavaScript,
als PDF-Datei,
mit EXCEL-Makro (83 kB),          
mit EXCEL-Zellfunktion (65 kB),    
Differenzsrechner Soll/Ist+KUG
    (Netto), mit EXCEL-Zellfunktion
für OpenOffice (.zip 19 kB),    
als exe-Datei (zip-gepackt),

Damit erstellte Programme für 2009: kurzarbeitergeld_2009.xls (85 kB), KUG+Nettolohn_2009.xls (85 kB), (errechnet für 2009 die Differenz aus dem bisherigen Soll-Nettolohn zu dem durch Kurzarbeit reduzierten Ist-Nettolohn + Kurzarbeitergeld).

 

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