Erstellen der Lohnsteuertabellen für privat Krankenversicherte
- ohne Nachweis. Private Krankenversicherung wird in diesem Fall bei der Vorsorgepauschale mit 12% des Bruttolohns berücksichtigt max. aber nur mit 1.900/3.000 € (bei StKl VI immer, da private Krankenversicherung bei StKl VI nicht berücksichtigt wird).
- mit der notwendigen Angabe des Kranken- und Pflegeversicherungs-Beitrags (BVSP) und des Arbeitgeberzuschusses (TAGZ), die beim gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten gegeben sind für die Nebenrechnung bei Privatversicherten (s. unten).
Diese Tabellenvielfalt ist notwendig (ob auch noch sinnvoll?), weil ab 2010 die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung neben der möglichen Privatversicherung und den bei der Pflegeversicherung unterschiedlichen Beitragssätzen (Sachsen) berücksichtigt werden muß. Ebenso die bis 2009 nicht berücksichtige Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze Ost.
Um die (unterschiedlichen) Beiträge von privat Krankenversicherten berücksichtigen zu können, schreibt der PAP ab 2010 vor, dass der bei gesetzlich Versicherten in der Berechnung der Vorsorgepauschale berücksichtigte Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (BVSP) und der evtl. Arbeitgeberzuschuss dazu (TAGZ) in den Tabellen mit anzugeben ist. Dazu wird dann für privat Krankenversicherte folgende Nebenrechnung vorgeschrieben:
Den beim Bruttolohn in der Tabelle angegebene BVSP- und (soweit Arbeitgeber-zuschuss gewährt) TAGZ-Betrag zunächst vom Krankenkassenbeitrag des Privatversicherten abziehen und den verbleibenden Betrag vom Bruttolohn. Von dem so geminderten Bruttolohn in der Tabelle die abzuführenden Steuern ablesen..
Besonderheiten des Programms: Um die Tabellen möglichst allgemein zu halten,
- wird zwischen Lohnsteuertabelle Ost und West erst ab den Beitragsbemessungsgrenzen für Renten (bei Jahreslohntabellen) unterschieden.
- obwohl eigentlich nur bei der Besonderen Lohnsteuertabelle sinnvoll, werden die Beträge von BVSP und TAGZ auch bei der Allgemeinen Tabelle auch für die Löhne angegeben, die unter der Krankenversicherungspflichtgrenze liegen, eine private Krankenversicherung also garnicht möglich ist. Der PAP sieht dies aber so vor. Soweit sich nach StKl III ein anderer BVSP-Betrag ergibt, wird dieser gesondert angezeigt.
- werden die ab 45.000/44.550/45.900/47.250 € (Jahres-Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung) (dann konstanten) Beträge von BSPV und TAGZ nur noch in der Titelzeile angegeben.
- wird bei den Tabellen für privat Krankenversicherte, die den Krankenkassenbeitrag nicht nachweisen, kein BSPV und TAGZ-Betrag angegeben.
Das Programm erlaubt die Erstellung von Tages- Wochen-, Monats- und Jahreslohnsteuer- (als allgemeine oder besondere) -Tabellen und zwar von einer bis zu allen 6 Steuerklassen und mit Berücksichtigung von bis zu 8 (von 0.5 bis 4.0) Kinderfreibeträgen. Alles Gewünschte anklicken.
Die Anzahl der ausgewählten Kinderfreibeträge bestimmen die Darstellung. Ohne Kinderfreibeträge kann die Tabellen bis 3-spaltig, bei einem noch 2-spaltig und bei bis 4 ausgewählten Kinderfreibeträgen noch einspaltig auf einem DIN A4 Bogen dargestellt werden. Bei der Wahl von mehr als 6 Kinderfreibeträge und mehrspaltiger Darstellung von bis zu 4 Kinderfreibeträgen stellt das Programm auf Landscape-Darstellung um.
Hinweis: Da die Größe der erzeugten Datei abhängig vom eigenen PC ist, sollte, wenn alle Steuerklassen und alle 8 Kinderfreibeträge ausgewählt sind, der Monats-Tabellenbereich nicht größer als zunächst nur ca. 4.000 € (= ca. 200 DIN A4 Seiten) gewählt werden. Leistungsfähige PC's lassen einen Tabellenbereich von bis zu 10.000 € (und höher) zu, was = ca. 2,9 MB bzw. 480 Seiten entspricht (ausprobieren!). Bei einer Fehlermeldung Seite_Zurück und Bereich kleiner wählen.
Tabellenschritte: Nach § 52 EStG Abs. 59c wird ab 2004 zur Erstellung der offiziellen Lohnsteuertabellen die Jahreslohnsteuer jeweils aus dem höchsten Wert eines 36 Euro-Tabellenschrittes ermittelt. Programm lässt aber auch Eingabe anderer Tabellenschritte zu. Da die Tabellenschritte sich auf die Jahreslohnsteuertabellen bezieht, muß man für die Monatstabelle den 12fachen Wert des gewünschten Tabellenschrittes eingeben (Beispiel: Tabellenschritt 100 Euro, Eingabe 1.200 Euro). Errechnete Steuern sind dann aber nur für den vorgegebenen Lohn gültig (Einzelwertberechnung) nicht für den Bereich (bis zum nächsten Lohnwert). Deshalb dann auch die Angabe "für Euro" (statt "ab Euro").