Das Lohnsteuerberechnungs-Programm für 2011 in PHP (lohn11.php - als Textdatei herunterladbar), ist durch Anpassung des JavaScript-Programms (lohnst_pap2011.js) erstellt worden und ist FreeWare. Es folgt genau der Berechnung des PAP (Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer 2011), mit gleichen Funktions- und Parameterbezeichnungen. Neu im PAP 2011 ist die Berücksichtigung von in Enmalzahlungen enthaltenen Entschädigungszahlungen (bleiben bei der Berechnung der Vorsorgepauschale außer Ansatz). Um es zu nutzen, muß es auf einen PHP-fähigen Server hochgeladen werden und aus einer HTML-Datei mit dem Ausdruck <FORM action=lohn11.php method="post"> (was vor den Eingabefeldern stehen muss) und zum Schluss <INPUT type="submit" value="Lohnsteuer berechnen"> < FORM> aktiviert werden, wodurch auch die Eingabeparameter erfasst und an das PHP-Programm mit der HTTP-POST-Methode als assoziatives Array übergeben werden. Mit dem Ausdruck $_POST werden die Eingabeparameter vom PHP-Programm dann wieder ausgelesen und verarbeitet. Um bei Monatsbezügen auch Einmalzahlungen und Vergütungen mehrjähriger Tätigkeit berücksichtigen zu können, wurde das PAP-Programm um die Jahreshochrechnungsfunktion jahranteil() ergänzt. Ebenso war eine Ergänzung des PAP notwendig, um beim Frei- und Hinzurechnungsbetrag die Jahreswerte der Lohnsteuerkarte eingeben zu können.
Da ab 2010 der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die Grundversorgung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann, berücksicht das Programm bei privat Kranken- und Pflegeversicherten (z.B. Beamte) deren Beiträge, wenn sie folgendermaßen (entsprechend als Monats- bzw. Jahresbeitrag) eingegeben werden: mit Arbeitgeberzuschuss: dazu bei Arbeitgeberzuschuss "ja" aktivieren und in den beiden vorgesehenen Feldern zum einen die Gesamtsumme der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung angeben (zur Berechnung des -wirklichen- Arbeitgeberzuschusses) und zum anderen im zweiten Feld die Summe der darin enthaltenen Beiträge, die eine Basisversorgung sichern (wird zur Berechnung der Vorsorgepauschale benötigt, dort wird ein reduzierter Arbeitgeberzuschuss abgezogen). Im Unterschied zum PAP wird auch geprüft, ob reduzierter Arbeitgeberzuschuss maximal der halben Prämie des Basistarifs entspricht.ohne Arbeitgeberzuschuss: Beträge in Felder eintragen bei Arbeitgeberzuschuss "nein" aktivieren.Privatversicherung ohne Nachweis: Krankenversicherungsbeitragssatz auf Null stellen. Es werden nur 12% des Bruttolohns bzw. max. 1.900/3.000 € für den Krankenkassenbeitrag ber der Vorsorgepauschale berücksichtigt.
Freiwillig Versicherte: Bei (gesetzlichem) Arbeitgeberzuschuss Einstellung wie bei gesetzlich Krankenversicherten, ohne Arbeitgeberzuschuss Einstellung wie bei privat Krankenversicherten.
Obwohl der Höchstfreibetrag bei Versorgungsbezügen (2005: 3000 Euro) schon bei 625 Euro/Monat erreicht ist (bei Erstbezug in 2005 und früher), werden zur Ermittlung des Versorgungsfreibetrages nach PAP bis zu 7 zuätzliche Parameter berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Versorgungsbezügen kann man gegebenfalls auch weglassen.
Bei ausschließlichem Versorgungsbezug wird automatisch Tabelle B gewählt und der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die Versorgungsbezüge angegeben incl. der für eine etvl. Kapitalauszahlung. Sterbegeld ist dagegen Kranken- und Pflegeversicherungsfrei (entsprechend auswählen).
Vom Bundesland in dem man arbeitet, hängt der Pflegeversicherungssatz (Sachsen) und die Bemessungsgrenze der Renten-(und Arbeitslosen)versicherung ab. Der Pflegeversicherungsbeitragssatz beträgt 1,95% auch in 2010. Bei der privaten Krankenversicherung trägt der Arbeitgeber bis zur Bemessungsgrenze (2010: 45.000 €) auch die Hälfte des Beitrages (Kranken- + Pflegeversicherung). In Sachsen entsprechend weniger. Der über der Bemessungsgrenze liegende Betrag muss vom Arbeitnehmer getragen werden.
Vom Wohnort hängt der Kirchensteuersatz ab. In Baden-Württemberg und Bayern beträgt er 8% in allen übrigen Bundesländern 9%.
Vom Arbeitgeber zu tragen sind die Umlagen U1 (Versicherung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und U2 (Mutterschaft) unabhängig, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat Krankenversichert ist. Die Umlagen werden aber nur vom laufenden Lohn (ohne Einmalzahlungen) berechnet. Laufender Lohn und Einmalzahlungen sind dagegen die Berechnungsgrundlage für die Insolvenzumlage U3 (0,41 %). Die Ausgabe der Werte ist auf das Wesentliche beschränkt. Die zur Testung hilfreichen Internen Werte (Erklärung dazu siehe PAP) werden in der Statuszeile angezeigt (kann man dann unterdrücken). Das Programm von 2010 ist als php_lohn10.zip herunterladbar.
Hinweis: Zur monatlichen Berücksichtigung der 2011 um 80.- € erhöhten Arbeitnehmerpauschale (eigentlich erst im Dezember auf einmal zu berücksichtigen - dann Jahresbasis wählen) diese 80 € im Feld (Jahres)Freibetrag aus LStKarte (gegebenenfalls zusätzlich) eingeben.
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