Diese Seiten werden seit dem 1. 10. 22. nicht mehr gepflegt und aktualisiert. Die Inhalte bleiben weiterhin abrufbar.

sonstige Rechner


Vergleichsrechner bei Gehaltsumwandlung

Steuerklasse

geboren

KV Beitragssatz %

KV Zusatzbeitrag %

Kinder (LStKarte)

Kirchensteuer:

kinderlos und > 23 J.

für

Wunschnetto Brutto-Lohn: Euro

gewünschter Anteil des Bruttolohns für Direktversicherung (§ 3 Nr. 63) Euro

Ich arbeite in den neuen Bundesländern in Sachsen

sonstiger /Einmalbezug Euro

(Jahres)Freibetrag aus LStKarte Euro




Betriebliche Direktversicherung gemäß Nr 63 EStG:
Seit dem 1.1. 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Mit einer Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) können rentenversicherungspflichtige Angestellte 2022 bis zu 4% der Rentenbemessungsrenze (84.600 €), d.h. 3.384 € (284 €/Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei in ihre Altersvorsorge anlegen. Weitere 4% (also insgesamt 6.768 € pro Jahr oder 564 € pro Monat) sind zwar nicht sozialversicherungs-, aber steuerfrei. Auf den steuerfreien Höchstbetrag sind Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung anzurechnen, die nach § 40b a. F. (Altzusagen vor 2005) pauschal besteuert werden.

Um zu berechnen, welche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sich ergeben, wenn der Beitrag zur baV als Einmalbetrag in einem Monat erfolgen soll, muss man auf Jahresbasis den voraussichtlichen Jahreslohn (mit allen Sonder-/Einmalzahlungen) eingeben sowie den baV-Jahresbeitrag. Von den vom Programm errechneten Steuerbeträge notiert man die Differenzen. Diese Differenzwerte zieht man dann von den Werten ab, die das Programm für einen normalen Monatslohn (+ Einmalzahlung in diesem Monat) errechnet (ohne einen baV-Beitrag), um die für diesen Monat noch abzuführenden (verminderten) Steuerbelastungen zu erhalten. Zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt man den um den baV-Jahresbeitrag reduzierten Monatsbruttolohn ein. Die sich ergebenden Sozialversicherungsbeiträge sind die in diesem Monat abzuführenden. Diese Berechnung ist nur möglich, wenn der Monatslohn höher ist als der baV-Jahresbeitrag und zudem die Steuerersparnis durch den baV-Beitrag höchstens genauso hoch ist, wie die normale monatliche Lohnsteuer. Letzteres ergibt sich bei max. möglichen baV-Beitrag (s.o.) meist nur, wenn auch ein Einmalbetrag in diesem Monat zu berücksichtigen ist.
Hinweis: Der Betrag der Entgeltumwandlung muss mindestens 1/160 der Bezugsgröße West der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Im Jahre 2022 also 20.57 Euro.


Info

Letzte Programmänderung: 06.06.2022

Ein Entgeltumwandlungsrechner in EXCEL (mit Zellfunktionen) von Claus Becker angepasst an die jeweiligen Jahre ist aufzurufen unter:

Entgeltumwandlung 2022.xls (PAP vom 20. 5. 22)
Entgeltumwandlung 2022.xls
Entgeltumwandlung 2021.xls
Entgeltumwandlung 2020.xls
Entgeltumwandlung 2019.xls
Entgeltumwandlung 2018.xls
Entgeltumwandlung 2017.xls
Entgeltumwandlung 2016.xls

Informationen zur Entgeltumwandlung bei Bundesministerium f. Arbeit und Soziales.

Kontakt Formular

Kontakt Information

Diese Website dient ausschließlich der allgemeinen Information und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerrechtlichen Fragen beantworten können. In diesem Fall bitten wir Sie sich an Ihren zuständigen Steuerberater zu wenden.

© 2021 by Johannes Parmentier | designed & supported by KAYSTONE GmbH | Datenschutz