Mit den EXCEL-Arbeitsmappen lassen sich sowohl die allgemeinen als auch die besonderen Lohnsteuertabellen 2004 bis 2022 (entsprechend den Programmablaufplänen des BMF) seitenweise erstellen. Dazu sind Zellfunktionen mit dem Makro zur Lohnsteuerberechnung kombiniert. Sowohl der Anfangswert eines Tabellenblattes als auch der Tabellenschritt kann vorgegeben/geändert werden. Mit "Seite vor" bzw. "Seite zurück" kann man beliebig viele aufeinanderfogende Tabellenblätter erstellen und jeweils auch ausdrucken. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden (aus Platzmangel) nur für 4 Kinderfreibeträge berechnet, wobei der erste von 0,5 bis unbegrenzt ausgewählt werden kann. Die dem eingegebenen Kinderfreibetrag folgenden werden vom Programm dann automatisch (in 0,5 Schritten) dazugefügt.
Lohnsteuertabelle-2022 (PAP vom 20. 5. 22.)
Lohnsteuertabelle-2022 (PAP vom 5. 11. 21.)
Das Makro mit der Lohnsteuerberechnung kann man mit ALT+F11 einsehen.
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